Kanalanschlussgebühren aus den letzten 10 Jahren werden auf die neuen Gebühren angerechnet.
Die Kanalbenützung für den alten Kanal wird im Jahr 2010 nach den neuen Sätzen abgerechnet.

Kanalanschlussgebühren aus den letzten 10 Jahren werden auf die neuen Gebühren angerechnet.
Die Kanalbenützung für den alten Kanal wird im Jahr 2010 nach den neuen Sätzen abgerechnet.